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ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2021 - 7 BV 283/21 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 7 BV 283/21 (https://dejure.org/2021,70785)
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Volltextveröffentlichung
- Justiz Hessen
§ 23 BetrVG
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2021 - 7 BV 283/21
- LAG Hessen - 16 TaBV 196/21 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 09.03.2011 - 7 ABR 137/09
Mitbestimmung bei Einstellung von Leiharbeitnehmern
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2021 - 7 BV 283/21
Auch bei kurzfristigen Einsätzen von Leiharbeitnehmern ist der Betriebsrat nach § 99 BetrVG zu beteiligen (BAG Beschluss v. 09.03.2011 -7 ABR 137/09 - Rn. 26). - BAG, 19.01.2010 - 1 ABR 55/08
Versetzung - Unterlassungsantrag - Streitgegenstand
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2021 - 7 BV 283/21
Eine Einschränkung auf Notfälle ist nicht vorzunehmen, da dem Betriebsrat aus § 99 Abs. 1 BetrVG ein Beteiligungsrecht auch bei Beschlussunfähigkeit oder fehlender Erreichbarkeit des Betriebsrats zusteht (BAG Beschluss v. 19.01.2010 - 1 ABR 55/08 - Rn. 29).